Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 01.02.2023 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“ oder belangte Behörde, „belBeh“) folgende Bekanntmachung auf ihrer Website (fma.gv.at), deren Rechtmäßigkeit im gegenständlichen Beschwerdeverfahren strittig ist: „FMA verhängt Sanktion gegen eine verantwortliche Person der XXXX wegen Verstoß gegen das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) Österre... mehr lesen...