Entscheidungen zu § 60 Abs. 2 AIFMG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2023/1/18 W148 2257019-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.01.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2021/10/4 W276 2224062-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX („BF“) als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investmen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.10.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/3/13 W276 2224062-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX ("BF") als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investment... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.03.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/10/15 W148 2213544-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX Bank AG (im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 12.12.2018, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr [...]! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX Bank AG (im Folgenden auch XXXX ), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift XXXX . In dieser Funktion haben Si... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.10.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/10/15 W148 2213545-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX Bank AG (im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 12.12.2018, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr [...]! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX Bank AG (im Folgenden auch XXXX ), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift XXXX . In dieser Funktion haben Si... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.10.2019

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