Entscheidungen zu § 94 ÄrzteG 1998

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2005/5/19 6Ob32/05g

Norm: ÄrzteG 1998 §94ABGB §1330 BI
Rechtssatz: Das Schlichtungsverfahren nach § 94 ÄrzteG ist auch vor gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung nach § 1330 ABGB durchzuführen, wenn diese ehrenrührige oder kreditschädigende Behauptungen über ein mit der ärztlichen Berufsausübung zusammenhängendes Verhalten betreffen. Entscheidungstexte 6 Ob 32/05g Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.05.2005

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten