Entscheidungen zu § 91 Abs. 5 ÄrzteG 1998

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2003/7/11 K120.659/003-DSK/2003

BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. BLAHA, Dr. KOTSCHY, Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ, Dr. STAUDIGL, und Mag. ZIMMER sowie des Schriftführers Mag. FLENDROVSKY in ihrer Sitzung vom 11. Juli 2003 folgenden Beschluss gefasst: Spruch: Die Beschwerde des Dr. Q vom 16. Februar 1999 wird 1) hinsichtlich des Antragspunktes V b) die Datenschutzkommission möge erkennen, dass die Ärztekammer für Steiermark... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 11.07.2003

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