IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Viti über die Beschwerde (vormals Berufung) des Disziplinaranwaltes beim Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer, Dr. M., vom 01.08.2013 gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer - Disziplinarkommission für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 03.07.2012, Zl. Dk 07/2013-W, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der Bescheid des Disz... mehr lesen...