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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner, er hat eine Ausbildung zum Facharzt für Unfallchirurgie und eine Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie abgeschlossen. Weiters hat der Beschwerdeführer eine akademische Ausbildung zum Osteopathen abgeschlossen. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner, er h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand und verwaltungsgerichtliches Verfahren: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob die durch den im
Spruch: bezeichneten Bescheid erfolgte Feststellung, dass die Berechtigung des XXXX zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr besteht und XXXX daher aus der Ärzteliste zu streichen ist, rechtmäßig ist oder nicht. Mit Schreiben des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 22.01.2020 wurden die Beschwerde des XXXX (im Folgenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), in der Folge Beschwerdeführerin, hat am 03.03.2014 den Einzelvertag des Dr. XXXX Facharzt für Gynäkologie, per 30.04.2014 gekündigt. Begründet wurde diese Kündigung mit der fälschlichen Verrechnung von Nicht-Kassenleistungen an die Beschwerdeführerin, mit der Verletzung der Auskunfts- und Unterstützungspflichten sowie mit dem unzulässigen Verkauf von Ärzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.12.2014 lud die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: BF) Herrn Dr. XXXX zu einer § 36- Aussprache am 05.02.2014 ein. Dem Schreiben angeschlossen waren Patientenlisten, welche mit "Beanstandungen nach Versicherungsbefragung Dr. XXXX , 457106" sowie "Auswertungen LSK Dr. XXXX " bezeichnet waren. 2. Am 06.03.2014 fand ein Gespräch zwischen der BF sowie Dr. XXXX statt. Laut Gesprächsnotiz war der Grund für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Strittig ist zwischen den Parteien die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers als Arzt für Allgemeinmedizin, sowie je nach anzuwendender Fassung des Ärztegesetzes 1998 (vgl Novelle BGBl I Nr 25/2017) die Rechtsfrage, ob ein Wohnsitzarzt als flugmedizinischer Sachverständiger autorisiert werden kann. Strittig ist zwischen den Parteien die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers als Arzt für Allgemeinmedizin, sowie je nach anzuwendender Fassung des Ä... mehr lesen...