Entscheidungen zu § 45 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2000/11/30 B1229/99

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Frau Landeshauptmann von Steiermark wurde sein Antrag auf Eintragung eines dritten Berufssitzes in die Ärzteliste abgelehnt. Die belangte Behörde begründete diese Entscheidung damit, daß gemäß §45 Abs3 (erster Satz) Ärztegesetz 1998, BGBl. 169, Ärzte für Allgemeinmedizin, approbierte Ärzte, Fachärzte oder Zahnärzte nur zwei Berufssitze im österreichischen Bundes... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.11.2000

RS Vfgh 2000/11/30 B1229/99

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungÄrzteG 1998 §45 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung des Rechts auf Erwerbsfreiheit durch Beschränkung der Zahl der zulässigen Berufssitze eines Zahnarztes auf zwei; Beschränkung auf zwei Berufssitze zur Erreichung des Ziels der flächendeckenden, qualifizierten (fach-)ärztlichen Versorgung der Bevölkerung geeignet und adäquat ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.2000

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