IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Wurdinger über die Beschwerde des Herrn AA, geboren am xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z (im weiteren kurz Beschwerdeführer genannt), vertreten durch BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 02.04.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung des Ärztegesetzes, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Wurdinger über die Beschwerde des Herr... mehr lesen...