BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. SPENLING und in Anwesenheit der Mitglieder Mag. HUTTERER, Dr. KLEISER, Dr. KOTSCHY, Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ und Mag. ZIMMER sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 21. Jänner 2003 folgenden Beschluss gefasst: Spruch: Über die Beschwerde des Dr.med. F (kurz: Beschwerdeführer) gegen die Ärztekammer für Oberösterreich wird gemäß § 1 Abs. 5 iVm § 31 Abs. 1 Datenschutzgesetz 2000, BGB... mehr lesen...