Entscheidungen zu § 199 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/29 2002/11/0075

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 18. September 1999 gegen 17.50 Uhr einem "Myocard-Patienten" auf dem Pass Thurn trotz drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe verweigert, indem er der in M den Notdienst versehenden Mag. R. auf deren Anruf im Auftrag der Zentrale des Roten Kreuzes und deren Aufforderung, einen Patienten am Pass Thurn mit Verdacht auf Herzinfarkt als Notarzt zusam... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2004

RS Vwgh 2004/1/29 2002/11/0075

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §199 Abs3;ÄrzteG 1998 §48;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass sich der Besch als eingeteilter Notarzt - nachdem er von der Ärztevermittlungszentrale von einem Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt informiert worden war - geweigert hat, den Patienten aufzusuchen und zu versorgen, hat er die "Tathandlung" iSd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2004

RS Vwgh 2004/1/29 2002/11/0075

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §199 Abs3;ÄrzteG 1998 §48;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 48 ÄrzteG 1998 soll gewährleisten, dass niemand bei drohender Lebensgefahr ohne ärztliche Hilfe bleibt und dass diese so rasch wie möglich geleistet wird. Die Annahme, die Intervention eines um Erste Hilfe ersuchten Arztes bei drohender Lebensgefahr sei dann nicht erforderlich, wenn im konkre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2004

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten