Entscheidungen zu § 197 Abs. 1 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/24 2004/11/0032

Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Mai 2003 auf Entschädigung gemäß § 197 Abs. 3 Ärztegesetz 1998 (im Folgenden kurz: ÄrzteG 1998) abgewiesen. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Mai 2003 auf Entschädigung gemäß Paragraph 197, Absatz 3, Ärzteg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2007

RS Vwgh 2007/4/24 2004/11/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/03 Sachwalterschaft82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §197 Abs1;ÄrzteG 1998 §197 Abs2;UbG §8;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 8 UbG ist gemäß § 197 Abs. 1 ÄrzteG 1998 nur für Distrikts-, Gemeinde-, Kreis- oder Sprengelärzte vorgesehen, § 197 Abs. 2 ÄrzteG 1998 sieht daher einen Entgeltanspruch für diese... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2007

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