Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführerin ist Ärztin für Allgemeinmedizin, ist in die Ärzteliste eingetragen und gehört als ordentliche Kammerangehörige der Ärztekammer für Tirol an. 2. Die Beschwerdeführerin war Mitglied der im Jänner 2022 aufgelösten Facebook-Gruppe "Ärzte vs. Covid". Im Rahmen einer Gruppendiskussion in dieser Facebook-Gruppe tätigte die Beschwerdeführerin insgesamt drei Aussagen, auf Grund derer gegen sie ein Diszip... mehr lesen...