Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit an die Österreichische Ärztekammer gerichtetem Antrag vom 06.07.2025, eingelangt am 07.07.2025, begehrte die nunmehrige Beschwerdeführerin, eine Fachärztin für Innere Medizin, die Anrechnung folgender Ausbildungszeiten auf die Facharztausbildung im Sonderfach „Medizinische und Chemische Labordiagnostik“ gemäß § 14 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG) und §§ 27 Abs. 2 sowie § 36 Ärztinnen- /Ärzte- Ausbildungsordnung... mehr lesen...