Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §117c Abs1 Z6 ÄrzteG 1998 §128a Abs5 Z1 ÄrzteG 1998 §14 VwRallg ÄrzteG 1998 § 117c heute ÄrzteG 1998 § 117c gültig ab 01.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 21/2024 ÄrzteG 1998 § 117c gültig ... mehr lesen...
1 1.1. Mit Antrag an die Österreichische Ärztekammer vom 20. März 2022 begehrte die Mitbeteiligte die Anrechnung von im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten auf die Ausbildung zur Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten im Ausmaß von sechs Monaten auf die Sonderfach-Grundausbildung sowie von 18 Monaten auf die Sonderfach-Schwerpunktausbildung. 2 Mit Schreiben vom 12. April 2022, welches im Kopf: die „Österreichische Ärztekammer“ ausweist, wurde der Mitbeteiligten zu ihrem ... mehr lesen...