Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin Dr. xxx über die Beschwerde der Dr. xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Kärnten vom 19. Februar 2019, wegen der Abweisung des Antrags auf Auszahlung der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 9. Oktober 2019, zu Recht: I. römisch eins. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Ver... mehr lesen...