Entscheidungen zu § 14 WBFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1979/6/12 5Ob303/79

Die X Bank Aktiengesellschaft, über deren Vermögen am 21. Jänner 1975 der Konkurs eröffnet wurde, ist mit 2039/24 814 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ X. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an mehreren Geschäfts- und Büroräumen in dem auf der Liegenschaft befindlichen Haus verbunden. Dieses Haus wurde unter Inanspruchnahme eines Darlehens von 30 165 120 S des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds errichtet, zu dessen Gunsten Pfandrechte einverleibt sind. Am 22. Dezember 1976... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1979

RS OGH 1979/6/12 5Ob303/79

Norm: KO §14 Abs2KO §120RBG 1971 §2 Abs2RBG 1971 §7 Abs2RBG 1971 §8 Abs2WBFG 1968 §14 litbWWG §19
Rechtssatz: Anders als nach § 14 lit b WBFG 1968 gibt die Konkurseröffnung dem BMB nicht die Möglichkeit der sofortigen Fälligstellung und Rückforderung des WWF - Darlehens. Der gemäß § 120 Abs 1 in Verbindung mit § 14 Abs 2 KO die persönliche Darlehensrestschuld kraft der gemäß § 14 Abs 2 KO ermöglichten Fälligkeit tilgende Masseverwalter kann die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1979

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