Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften, als "Teilbescheid" bezeichneten Bescheid vom 21.6.2012 sprach die oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "OÖGKK") aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber verpflichtet sei, für die im Prüfbericht vom 27.6.2011 angeführten Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 1.427,17 sowie Sonderbeiträge in Höhe von € 136,67 z... mehr lesen...