Entscheidungen zu § artikel42 EGZPO

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/30 99/16/0095

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hatte als Klägerin zu 6 Cg 234/95i des LG Feldkirch gegen drei Beklagte Klage auf Unterlassung, weiters (gemäß Art. XLII EGZPO) auf Rechnungslegung und (sukzessive) Zahlung sowie schließlich auf Urteilsveröffentlichung geführt. Das Unterlassungsbegehren war mit S 400.000.-- das Rechnungslegungs- und (sukzessive) Zahlungsbeg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.04.1999

RS Vwgh 1999/4/30 99/16/0095

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EGZPO Art42;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;JN §56 Abs2;ZPO §226;
Rechtssatz: Art XLII EGZPO (die so genannte Manifestationsklage oder Stufenklage) enthält eine Ausnahme von dem gem § 226 ZPO bestehenden Gebot der Bestimmtheit des Klagebegehrens für jene Zahlungsbegehren od... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1999

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten