Über den am 15. September 1966 gestellten Antrag der Mitbeteiligten, gerichtet auf Erteilung der baubehördlichen Bewilligung, auf dem Grundstück Nr. xx/1, KG. G, ein dreigeschoßiges unterkellertes Einfamilienwohnhaus errichten zu dürfen, war zunächst der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde G vom 23. Jänner 1967 ergangen, mit welchem diesem Antrag stattgegeben worden war. Der Beschwerdeführer, nach der Aktenlage Eigentümer des dem Bauplatz benachbarten Grundstückes Nr. xx/1 derse... mehr lesen...
Index: Baurecht - TirolL82007 Bauordnung Tirol22/02 Zivilprozessordnung
Norm: EGZPO Art27 LBauO Tir §49 Abs2 EGZPO Art. 27 heute EGZPO Art. 27 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/1998 EGZPO Art. 27 gültig von 24.08.1948 bis 09.01.1998 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...