Begründung: Für eine die klagende Partei treffende Abgabenforderung von S 400.699,-- samt Anhang erfolgte durch das Finanzamt Graz-Stadt zur Steuernummer 974/2658 am 2.12.1982 die Pfändung von neun Gegenständen. Mit Bescheid dieses Finanzamtes vom 23.3.1983 wurde gemäß § 43 Abs 2 AbgEO und Art.I DV zur AbgEO, BGBl.1949/157, die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände im Dorotheum angeordnet. Zugleich wurde verfügt, daß die Gegenstände in das Versteigerungsamt zu schaffen sind. ... mehr lesen...
Norm: AbgEO §43 AHG §1 Abs2 Cd2 AHG §1 Abs2 F AbgEO § 43 heute AbgEO § 43 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 43 gültig von 31.12.2016 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 AbgEO § 43 gülti... mehr lesen...