Entscheidungen zu § 12 Abs. 3 AbgEO

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0106

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12 Abs3;
Rechtssatz: Im Vollstreckungsverfahren erhobene Einwendungen gegen den dem Titel zugrunde liegenden Anspruch sind nach § 12 Abs 1 AbgEO nur insoferne zulässig, als sie auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels entstanden sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

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