Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 BTV

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2003/4/29 4Ob56/03v

Norm: BTV §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter "Entgelt" iSd § 4 Abs 1 Z 2 BTVG sind nur solche Entgeltsbestandteile zu verstehen, die typischerweise zum Bereiche der geschuldeten Leistung gehören, demnach wirtschaftlich gesehen beim Bauträger verbleiben und zur Abgeltung seiner eigenen Leistungen bestimmt sind; notarielle Kosten der Vertragserrichtung und gerichtliche Verbücherungskosten fallen ebensowenig darunter wie der zur Parifizierung erforderli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.2003

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