Entscheidungen zu § 94 PG 1965

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/2/26 1Ob217/08f

Begründung: Der seit ***** volljährige Martin lebt im Haushalt seiner Mutter. Er absolviert eine Lehre und verfügt über eine Nettolehrlingsentschädigung in Höhe von 525,40 EUR inklusive der anteiligen Sonderzahlungen sowie des Fahrtkostenzuschusses. Der Vater ist zu 100 % Invalide. Er erhält eine Pension von monatlich 966,04 EUR inklusive der anteiligen Sonderzahlungen sowie ab 1. 3. 2007 Pflegegeld der Stufe 1 in Höhe von monatlich 148,30 EUR für seinen Pflegeaufwand im Ausmaß von ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.2009

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