Entscheidungen zu § 81 Abs. 1 PG 1965

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Entscheidungen 91-91 von 91

RS UVS Steiermark 1994/06/29 30.3-63/94

Rechtssatz: Besonders rücksichtsloses Verhalten im Sinne des § 81 Abs 1 SPG liegt vor, wenn auf einem Bahnsteig Schimpfwörter vor bzw. während einer Amtshandlung geschrieen werden. Sie konnten vom Bahnpersonal wahrgenommen werden. Schlagworte Sicherheitspolizeigesetz mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.06.1994

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