Entscheidungen zu § 54 Abs. 4 PG 1965

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2003/04/23 20.3-4/2003

I.1. In der Beschwerde vom 09. Jänner 2003 wurde vorgebracht, dass der Beschwerdeführer im Zuge einer Amtshandlung der Einsatzgruppe S am 09. Dezember 2002 bei der Festnahme am Daumen verletzt worden sei. Der Beschwerdeführer habe keinen Anlass gegeben, dass man gegen ihn gewaltsam vorgehe, zumal er aufgrund der Aufforderung, er möge sich in das Polizeifahrzeug begeben, nachgekommen wäre und somit freiwillig in das Streifenfahrzeug gestiegen wäre. Des Weiteren sei auch die Anfertigung eine... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 23.04.2003

RS UVS Steiermark 2003/04/23 20.3-4/2003

Rechtssatz: Auch bei Suchtgiftkontrollen ist es nicht zulässig, am Ende der Amtshandlung von der betroffenen Person nur deshalb ein Ganzkörperlichtbild aufzunehmen, weil diese Person eine Beschwerde über die Vorgangsweise der Beamten ankündigt. So hätte es nach § 54 Abs 4 SPG für die Rechtmäßigkeit der Bildaufzeichnung der Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen bedurft. Weiters ist eine Identitätsfeststellung nach § 35 Abs 1 Z 2 SPG im Rahmen einer "Razzia" erst dann re... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.04.2003

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