Entscheidungen zu § 37 PG 1965

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420105/9/Gf/Atz

Rechtssatz: Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten