Entscheidungen zu § 21 PG 1965

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RS UVS Tirol 1996/10/17 14/241-1/1996

Rechtssatz: Wird ein Strafantrag gemäß §21 Abs3 TLPG wegen Ehrenkränkung gestellt, ohne daß in diesem Antrag konkret ausgeführt wird, durch welche Äußerungen sich der Antragsteller in seiner Ehre gekränkt fühlt, und wann diese erfolgt sind bzw. er davon Kenntnis erhielt, und wird dieser Antrag innerhalb der sechswöchigen Frist vom Antragsteller nicht präzisiert, so ist der Antrag als unzulässig zurückzuweisen, da in einem Strafantrag nach §56 Abs1 VStG der zugrundeliegende Sachverhalt gena... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 17.10.1996

TE UVS Tirol 1996/10/17 14/241-1/1996

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Frau O R vorgeworfen, sie habe am 9.7.1996 im Zuge eines Schriftsatzes an das Bezirksgericht Landeck und den Landesgendarmerie-kommandanten Brigadier B., Herrn Bez.Insp. S vorsätzlich eines unehrenhaften Verhaltens, nämlich der Unkorrektheit und des Amtsmißbrauches beschuldigt sowie diesen auch vorsätzlich durch Worte wie "Blödsinn" u.a. beschimpft und dadurch eine Ehrenkränkung im Sinne des §20 lita und c des Tiroler Landespolizeigesetzes (TLPG) be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 17.10.1996

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