Entscheidungen zu § 19 Abs. 2 PG 1965

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TE UVS Tirol 2004/12/21 2003/K8/005-4

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretung angelastet:   ?Sie haben in der Zeit vom 22.11.2002 ? 26.2.2003 in Innsbruck, XY-Straße, (Erotikmassageinstitut ?H.?) ein Bordell ohne Bewilligung nach § 15 LPG betrieben, da Sie bis zu drei Frauen damit beschäftigten, an den Geschlechtsteilen von Männern ?Erotikmassagen? bis zum Orgasmus durchzuführen.   Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift(en) verletz... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 21.12.2004

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