Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 PG 1965

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RS UVS Vorarlberg 2008/09/25 318-006/08

Rechtssatz: Das Baugrundstück ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Baufläche-Kerngebiet gewidmet. Gemäß § 14 Abs 2 Raumplanungsgesetz sind Kerngebiete Gebiete in zentraler innerörtlicher Lage, die vornehmlich für Gebäude für Verwaltung, Handel, Bildungs- und andere kulturelle und soziale Einrichtungen, sonstige Dienstleistungen und Wohnungen bestimmt sind. Andere Gebäude und Anlagen sind zulässig, wenn der Charakter als Kerngebiet nicht gestört wird. Diese Bestimmung beinhaltet ? eb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 25.09.2008

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