Die Rekurswerber stellten am 2. Jänner 1954 beim Grundbuchsgericht den Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ob der dem Verpflichteten G. P. gehörigen Liegenschaftshälfte. Am 1. Dezember 1953 wurde von E. K. ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts hinsichtlich dieser Liegenschaftshälfte eingebracht. Zur Beibringung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wurde ihm am 2. Dezember 1953 eine Frist bis 1. März 1954 gewährt; diese Frist wurde am ... mehr lesen...
Norm: GBG §89GBG §92 Abs2GBG §95 Abs1GBG §126GBG §130
Rechtssatz: Grundsätzlich sind - von den gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - Vorerledigungen und somit Erteilungen von Fristen unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 676/54 Entscheidungstext OGH 15.09.1954 1 Ob 676/54 Veröff: SZ 27/225 = EvBl 1954/457 S 657 3 Ob 84/63 ... mehr lesen...