Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 6. 2002 ein Sachwalter zur Besorgung seiner finanziellen Angelegenheiten sowie seiner Vertretung bei Ämtern, Behörden und Gerichten bestellt. Die am 26. 8. 1995 verstorbene Ehegattin des Betroffenen war Eigentümerin von Anteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum an einer Wohneinheit verbunden ist. Sie verstarb ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Im Zug der Verlassenschaftsab... mehr lesen...