Entscheidungen zu § 83 Abs. 1 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1998/7/7 5Ob86/98b

Begründung: Zu TZ 4790/97 des Erstgerichtes war ob der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft die grundbücherliche Ersichtlichmachung der Zweitantragstellerin als Verwalterin auf Grund des in Urschrift vorgelegten Bestellungsbeschlusses vom 27.6.1997 (Protokoll über die Miteigentümerversammlung) bewilligt worden. Dieser (vom Rechtspfleger gefaßte) Bewilligungsbeschluß wurde über Rekurs einiger Miteigentümer vom Grundbuchsrichter (§ 11 Abs 3 RPflG mit Beschluß vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1998

RS OGH 1998/7/7 5Ob86/98b

Norm: GBG §83 Abs1
Rechtssatz: Die Antragsteller sind berechtigt, bis zur Überreichung beim Grundbuchsgericht jede ihnen dienlich erscheinende Änderung des Textes auf jede Art, die die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt, vorzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 86/98b Entscheidungstext OGH 07.07.1998 5 Ob 86/98b European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1998

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