Begründung: Mit Urteil vom 8. 2. 2010 erkannte das Erstgericht die Aufkündigung vom 16. 6. 2008 für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe des Geschäftslokals Top Nr ***** im Hause ***** an die klagende Partei. Das Urteil wurde der beklagten Partei zu Handen des am Poststück als Obmann bezeichneten Dr. K***** N***** am 3. 3. 2010 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei der Beginn der Abholfrist mit 4. 3. 2010 festgesetzt wurde. Nachdem D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sowohl die Rechtsansicht, daß die Kenntnis des Inhaltes einer Entscheidung die Zustellung nicht ersetzt (3 Ob 136,137/88, 8 Ob 559/87 ua), als auch die Rechtsansicht, Voraussetzung für den Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist sei eine rechtswirksame Zustellung (RZ 1984/26 ua) entsprechen der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Anmerkung E16640 European Case L... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 9.4.1987 gegen die verpflichtete Partei einen Wechselzahlungsauftrag über 100.000,-- S sA. Mit Beschluß vom 27.4.1987 wies es den Antrag der betreibenden Partei, ihr auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages zur Sicherung der Forderung von 100.000,-- S sA. die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens zu bewilligen, ab. Über die Zustellung dieses Beschlusses befinden sich im Akt zwei Rückscheine. Na... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §24 Abs1GBG §81 Abs1ZPO §87ZPO §464 Abs2 IZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die Zustellung rechtswirksam war; eine mangelhafte Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang (JBl 1970,263) Entscheidungstexte 5 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 5 Ob 756/80 ... mehr lesen...