Norm: GBG §31 Abs6GBG §77
Rechtssatz:
Die besonderen nach den §§ 31 Abs 6 und 77 GBG erforderlichen Vollmachten zum Abschluß eines Vertrages und zur Einbringung eines Grundbuchsgesuches werden nicht durch eine abhandlungsbehördliche oder vormundschaftsbehördliche Genehmigung des Vertrages, sondern nur durch die Vollmacht des Machthabers dargetan. Die besonderen nach den Paragraphen 31, Absatz 6 und 77 GBG erforderlichen Vollmachten z... mehr lesen...
Norm: GBG §77
Rechtssatz:
Zur Frage der Beschaffenheit einer von einem Abwesenheitskurator einem Rechtsanwalt erteilten Einschreitervollmacht.
Entscheidungstexte 7 Ob 33/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 7 Ob 33/56 7 Ob 34/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 7 Ob 34/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 A ABGB §1233 FGBG §77 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1233 heute ABGB § 1233 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Gestützt auf den Übergabe- und Ehevertrag vom 6. Juni 1952 begehrt Ferdinand G. mit dem am 13. März 1954 bei Gericht eingelangten Grundbuchsgesuch 1. die Abschreibung von im einzelnen aufgeführten Grundstücken von der Liegenschaft EZ. 55, die Eröffnung einer neuen Einlage und die Einverleibung des gleichteiligen Eigentumsrechtes hierauf für ihn und seine Frau Maria G.; 2. ob den 1/106-Anteilen an zwei anderen Liegenschaften ebenfalls die Einverleibung des gleichteiligen Eigentumsr... mehr lesen...
Norm: GBG §77
Rechtssatz:
Die Namensänderung eines Vereines muß urkundlich nachgewiesen werden; bloße Behauptung genügt nicht zur
Begründung: der Legitimation.
Entscheidungstexte 3 Ob 212/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 212/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0060978 ... mehr lesen...