Entscheidungen zu § 53 Abs. 2 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2009/1/13 5Ob224/08i

Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet ein Vermächtnis des Erblassers, nach dem die Klägerinnen eine Liegenschaft samt Zweifamilienhaus ins Wohnungseigentum übertragen erhalten sollen. Ihre Vermächtnisklage gegen den Universalerben ist mit dem Hauptbegehren auf die Herausgabe der Liegenschaftsanteile und Einwilligung in die Einverleibung des Eigentums am jeweils ziffernmäßig bestimmten Mindestanteil verbunden mit dem Wohnungseigentum an je einer der beiden Wohnungen geri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.2009

TE OGH 2005/7/12 5Ob150/05b

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Entscheidung | OGH | 12.07.2005

TE OGH 2005/3/15 5Ob281/04s

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Entscheidung | OGH | 15.03.2005

RS OGH 1995/10/24 5Ob134/95, 5Ob150/05b, 5Ob48/14s

Norm: GBG §31 Abs2GBG §53 Abs1GBG §53 Abs2KO §83 Abs2
Rechtssatz: Die vom Konkursgericht einem Rechtsakt des Masseverwaltes beigesetzte Genehmigungsklausel bezeugt einerseits die Unterschrift des Masseverwalters, andererseits die Erteilung der erforderlichen Genehmigung in einer für den Grundbuchsrichter genügenden Weise. Entscheidungstexte 5 Ob 134/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1995

TE OGH 1964/1/22 6Ob305/63

Das Erstgericht gab der auf Zahlung von 50.000 S samt Nebengebühren gerichteten Klage mit Ausnahme eines geringfügigen Zinsenbegehrens auf Grund folgender Feststellungen statt: Am 13. Mai 1960 sei auf Grund des Kaufvertrages vom 5. Mai 1960 das bücherliche Eigentum an der Liegenschaft EZ. 136 Katastralgemeinde G., Haus in Wien, 12., Sch.straße 204, von Frieda B. auf Leopold K. übergegangen. Am gleichen Tag sei auf Grund des Darlehensvertrages vom 12. Mai 1960 und der Vollmacht vom 6... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.01.1964

RS OGH 1964/1/22 6Ob305/63, 4Ob523/72

Norm: ABGB §1017ABGB §1392 HGBG §53 Abs2
Rechtssatz: Die Beschränkung der offenen Vollmacht gilt gegenüber dem Dritten, wenn er oder sein Machthaber sie kannte oder kennen mußte. Hiebei ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, wobei dem Dritten in der Regel nur ein grobes Verschulden zum Schaden gereichen kann. Wurde hinsichtlich einer Hypothekarforderung der Zessionsvertrag in einverleibungsfähiger Form abgeschlossen, ein Rangordnungsbescheid ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.1964

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