Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 14 und 152 je KG Grafendorf ist das Eigentumsrecht des Alois C, geb. 1927 zu einem Viertel auf Grund des notariellen Schenkungsvertrages vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 30.12.1965, A 218/65, sowie das Eigentumsrecht der Maria C, geb.Reinbacher zu einem Viertel auf Grund der Ehepakte mit Erbvertrag vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der vorgenannten Einantwortungsurkunde einverle... mehr lesen...