Norm: GBG §8 Z2GBG §40GBG §49 Abs3
Rechtssatz: Die spätere (rechtskräftige) Abweisung des Vormerkungsgesuches entzieht der diesbezüglichen Eintragung die Grundlage, auch wenn in der Zwischenzeit eine Anmerkung der Rechtfertigung erfolgt. Diesem Grundsatz entspricht die Bestimmung des § 49 Abs 3 GBG, wonach im Falle der Löschung der Vormerkung alle in Bezug auf diese Vormerkung vorgenommenen Eintragungen (hier: Anmerkung der Rechtfertigung) zu l... mehr lesen...