Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaften, auf denen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für Elke R***** und in einem jeweils späteren Rang Pfandrechte zugunsten der ***** Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt sind. Die Verbotsberechtigte und die Pfandgläubigerin unterzeichneten (jeweils beglaubigt) eine Erklärung unter anderem des Inhaltes, daß die aus dem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte der P... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §45GBG §77 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: GBG §45
Rechtssatz:
Wenn im Vormerkungsbescheid keine Frist für die Einbringung der Rechtfertigungsklage gesetzt wurde, ist über ein vom bücherlichen Vormann eingebrachtes Löschungsgesuch eine Tagsatzung anzuordnen.
Entscheidungstexte 3 Ob 498/51 Entscheidungstext OGH 03.10.1951 3 Ob 498/51 Veröff: EvBl 1952/16 S 17 ... mehr lesen...