Entscheidungen zu § 45 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1992/9/22 5Ob103/92

Norm: ABGB §364c D3GBG §45GBG §77
Rechtssatz: Räumt der aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte einem nachrangigen Pfandgläubiger den Vorrang ein, so werden dadurch die bücherlichen Rechte des Liegenschaftseigentümers nicht berührt. Er ist weder Berechtigter noch Verpflichteter aus diesem allein zwischen dem Verbotsberechtigten und einem Pfandgläubiger wirksamen Rechtsgeschäft. Anders wäre es nur, wenn es sich bei dem zurücktre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1992

TE OGH 1992/9/22 5Ob103/92

Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaften, auf denen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für Elke R***** und in einem jeweils späteren Rang Pfandrechte zugunsten der ***** Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt sind. Die Verbotsberechtigte und die Pfandgläubigerin unterzeichneten (jeweils beglaubigt) eine Erklärung unter anderem des Inhaltes, daß die aus dem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte der Pfa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1992

RS OGH 1951/10/3 3Ob498/51

Norm: GBG §45
Rechtssatz: Wenn im Vormerkungsbescheid keine Frist für die Einbringung der Rechtfertigungsklage gesetzt wurde, ist über ein vom bücherlichen Vormann eingebrachtes Löschungsgesuch eine Tagsatzung anzuordnen. Entscheidungstexte 3 Ob 498/51 Entscheidungstext OGH 03.10.1951 3 Ob 498/51 Veröff: EvBl 1952/16 S 17 European ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1951

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