Begründung: Der Revisionsrekurswerberin wurde zur Hereinbringung der Forderung von S 1,309.000 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft bewilligt, auf der für sie unter anderem in C-LNR 4 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,300.000 eingetragen war. Vor dem Versteigerungstermin beantragte ein anderer Pfandgläubiger die Einstellung des Versteigerungsverfahrens. Er habe der betreibenden Partei die Einlösung der gesamten betriebenen Forderung samt allen Nebengebühren ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1422 ABGB §1425 IGBG §39GBG §41 litc ABGB § 1422 heute ABGB § 1422 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1425 heute ABGB § 1425 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...