Begründung: Der Erstbeklagte war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 25 (Ober- und Untergut am Holzberg 30 zu Buchenort) sowie Miteigentümer zu einem Drittel an der Liegenschaft EZ 405 und zu einem Sechstel an der Liegenschaft EZ 373 je KG Unterach. Mit Übergabsvertrag vom 8., 29. und 30. November 1982 übergab er die obgenannten Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteile je zur Hälfte der Klägerin und ihrem Ehemann Martin S*** gegen einen Übergabspreis von 1,150.000 S, Einräumung e... mehr lesen...