Norm: GBG §136 Abs1WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §9 Abs2 Z2WEG 2002 §9 Abs2 Z3WEG 2002 §10 Abs3 idF vor der WRN 2006
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 3 WEG sind bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG auf Antrag (auch jedes einzelnen Wohnungseigentümers: § 4 Abs 1 WEG) die Mindestanteile bzw die Anteile am Mindestanteil der Miteigentümer so zu berichtigen, dass jedem von ihnen der zur
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431BIG-Gesetz §2 Abs2GBG §31GBG §136 Abs1
Rechtssatz: Im § 2 Abs 2 BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (§ 431 ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit § 1120 ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit ... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z1GBG §20 litaGBG §136 Abs1ZPO §405 DV
Rechtssatz: Ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes gemäß § 136 Abs 1 GBG als der dort vorgesehenen erforderlichen (§ 8 Z 1 GBG) Eintragungsart stellt gegenüber der Anmerkung der Namensänderung ein aliud dar. Entscheidungstexte 5 Ob 108/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 108/94 ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §136 Abs1ZPO §269
Rechtssatz: Der in § 269 ZPO niedergelegte Grundsatz, bei Gericht offenkundige Tatsachen bedürften keines Beweises, ist im Grundbuchsverfahren nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang anzuwenden. Der Grundbuchsrichter hat nämlich bei seiner Entscheidung grundsätzlich nur die vorgelegten Urkunden, das Grundbuch und die sonstigen Grundbuchsbehelfe, nicht aber andere Amtsakten oder sein Amtswissen ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nun angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht auch den Antrag des Josef F***, das auf dessen 206/5553 Miteigentumsanteilen der Liegenschaft EZ 1012 des Grundbuches über die Kat.Gem. Liezen, mit welchem Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, zu COZ 51 zugunsten der Werbegemeinschaft der Liezener Wirtschaftstreibenden einverleibte Wiederkaufsrecht gemäß § 136 GBG zu löschen, abgewiesen. Die
Begründung: dieser Entscheidung läßt sich dahin zusammenfassen, da... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte zur TZ 942/73 mit Beschluß vom 26. September 1973 auf Grund des Kaufvertrages vom 22. März 1971, des Bescheides der Grundverkehrslandeskommission Salzburg vom 11. Feber 1972, des Nachtragsvertrages zum Kaufvertrag vom 11. September 1973 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern Salzburg vom 25. September 1973 ob der bis dahin dem Bartlmä H und der Elise S gehörigen Liegenschaft EZ 33 des Grundbuches über die Katastral... mehr lesen...
Norm: ABGB §615 Abs1AußStrG §26AußStrG §158 Abs1GBG §136 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung, ob eine im Grundbuch eingetragene fideikommissarische Substitution erloschen ist, steht nicht dem Grundbuchsgericht, sondern dem Abhandlungsgericht als Substitutionsbehörde zu. Entscheidungstexte 5 Ob 441/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1962 5 Ob 441/61 EvBl 1962/426 S 526 = RZ 162/174 ... mehr lesen...