Norm: GBG §94 D. GBG §130GBG §131 Abs2 litaPKG §8 Abs1PKG §14 Abs4
Rechtssatz: Eine unrichtige Anmerkung „Zugehörigkeit zum Deckungsstock" in der Einlage einer im Eigentum einer Pensionskasse stehenden Liegenschaft kann als Ersichtlichmachung der Widmung des Vermögenswertes für eine bestimmte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft gedeutet und gemäß § 14 Abs 4 PKG konstitutiv oder gemäß § 130 GBG als unzulässig (grundbuchswidrig) gelöscht werden,... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §382 Z6EO §389 IGBG §61 B2GBG §131 Abs2
Rechtssatz: Wenn auch nach der in der Entscheidung SZ 22/99 vertretenen Auffassung die gem § 61 Abs 2 GBG mit der Streitanmerkung verbundenen Wirkungen gegen dritte Personen auch dann eintreten, wenn die Streitanmerkung nach dem Gesetz nicht zu bewilligen gewesen wäre, soferne der Bewilligungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist, macht eine derartige gesetzwidrige Streitanmerkung denno... mehr lesen...