Entscheidungen zu § 122 Abs. 6 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1972/11/7 5N27/72

Norm: GBG §122 Abs6 D
Rechtssatz: Erledigung einer an den OGH gerichteten, auf § 122 Abs 6 GBG gestützten "Verzögerungsbeschwerde" durch Übermittlung an das Präsidium des zuständigen OLG "zur weiteren Veranlassung". Erledigung einer an den OGH gerichteten, auf Paragraph 122, Absatz 6, GBG gestützten "Verzögerungsbeschwerde" durch Übermittlung an das Präsidium des zuständigen OLG "zur weiteren Veranlassung". Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1972

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