Die Antragstellerin begehrte auf Grund der entsprechenden Urkunden (Kaufvertrag, Schuldscheine usw.) in Ansehung der Dipl.-Ing. H W gehörigen und untrennbare mit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 6 auf Stiege II verbundenen Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 21 des Grundbuches über die Katastralgemeinde G u. a. die Einverleibung: Die Antragstellerin begehrte auf Grund der entsprechenden Urkunden (Kaufvertrag, Schuldscheine usw.) in Ansehung der Dipl.-Ing. H W gehörigen un... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 CGBG §29GBG §103 ABGB § 451 heute ABGB § 451 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Der Liegenschaftseigentümer, der sich ohne Festlegung einer bestimmten Rangordnung mehreren Gläubigern gegenüber vertraglich zur Grundverpfändung verpflich... mehr lesen...