Begründung: Am 3. 1. 2003 kam es gegen 16.30 Uhr in der Talstation der von der beklagten Partei betriebenen Einseilumlaufbahn „F*****" zu einem Unfall, bei dem die Klägerin als Fahrgast eine schwere Knieverletzung erlitt. Die Klägerin war beim Aussteigen aus der sich mit einer Geschwindigkeit von 0.5 m/sec weiterbewegenden Sechspersonen-Gondel mit der an der Ferse ihres linken Schischuhes angebrachten, querstehenden Verstellschraube unter den nachfahrenden geöffneten Türflügel gerat... mehr lesen...