Entscheidungsgründe: Am 14. 4. 2001 kam es gegen 1.30 Uhr auf der Tauernautobahn A 10 im Gemeindegebiet von Hüttau in Fahrtrichtung Villach zu einem Verkehrsunfall, an welchem insgesamt sechs Fahrzeuge, darunter ein von Jean M***** gelenkter PKW Lancia Dedra mit französischem Kennzeichen und ein vom Erstbeklagten gelenkter und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherter PKW VW Golf mit kroatischem Kennzeichen beteiligt waren. Weitere Insassen des Klagsfahrzeuges waren di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 9. 1997 ereignte sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger, die Erst- und die Drittbeklagte als Lenker verschiedener PKW beteiligt waren. Die zweitbeklagte Partei ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges der Erstbeklagten, die viertbeklagte Partei die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges der Drittbeklagten. Der Kläger mußte sein Fahrzeug wegen Rotlichts an einer Kreuzung anhalten. Als die Ampel auf Grün umschaltete, wollte er gerade wegfahr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 Satz1 A EKHG §8 Abs2 ABGB § 1302 heute ABGB § 1302 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 8 heute EKHG § 8 gültig ab 01.06.1959 Rechtssat... mehr lesen...