Entscheidungen zu § 5 Abs. 6 EKHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1993/6/23 9ObA84/93

Norm: EKHG §5 Abs6 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Die Solidarhaftung mehrerer Mithalter erstreckt sich auch auf Ersatzansprüche aus Kraftfahrzeugschäden, die nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1993

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