Entscheidungsgründe: Der V*****-Club war am 1. Juli 2004 Eigentümer und Halter des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorflugzeugs Cessna 152 S mit dem Kennzeichen *****. Der Kläger ist Mitglied und Fachreferent für Technik dieses Vereins und wollte an diesem Tag auf dem Flugplatz Hohenems in Vorarlberg das Flugzeug startklar machen, um es als Pilot für Wartungsarbeiten nach Leutkirch in Deutschland zu fliegen. Dabei wurde er beim Versuch, den Propeller „anzureißen", im Zu... mehr lesen...