Am 16. April 1977 wurde Sebastian F, der Ehegatte der Klägerin, bei einem Verkehrsunfall verletzt, den der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges mitverschuldet hatte. Sebastian F verstarb am 14. September 1977 an den Unfallsfolgen. Die Klägerin begehrte mit ihrer erst nach diesem Zeitpunkt eingebrachten Klage als Erbin nach ihrem verstorbenen Gatten unter anderem den Zuspruch von Schmerzensgeld, auf das ihr verstorbener Gatte Anspruch g... mehr lesen...