Gründe: Mit dem seit 4.Februar 1986 rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Neufelden vom 31.Jänner 1986, GZ U 178/85-4, wurde Walter L*** des (in der Zeit vom 23.Dezember 1984 bis 31. Dezember 1985 verübten) Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Wochen verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB (alt) unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit de... mehr lesen...